Vorankündigung nach Baustellenverordnung (BaustellV)
Die Vorankündigung nach § 2 der Baustellenverordnung (BaustellV) ist ein verpflichtendes Dokument zur frühzeitigen Information der zuständigen Arbeitsschutzbehörde über geplante Bauvorhaben. Sie bildet eine wesentliche Grundlage für einen sicheren, koordinierten und gesetzeskonformen Bauablauf.
Als TÜV-geprüfter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) übernehme ich für Sie die vollständige Erstellung, fristgerechte Übermittlung sowie die laufende Aktualisierung der Vorankündigung und unterstütze Sie zuverlässig bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten.

Patrick Schmid – zertifizierter Sicherheits- und Gesundheitsschutz-koordinator
Leistungen und Vorteile der Vorankündigung nach Baustellenverordnung
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Gesetzliche Grundlage der Vorankündigung
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Verpflichtung gemäß § 2 Baustellenverordnung (BaustellV)
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Frühzeitige Information der zuständigen Arbeitsschutzbehörde
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Bestandteil eines rechtssicheren Bau- und Arbeitsschutzkonzeptes
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Zweck und Bedeutung für Bauherren
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Sicherstellung eines strukturierten und sicheren Bauablaufs
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Erfüllung gesetzlicher Pflichten des Bauherrn
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Reduzierung von Haftungsrisiken und behördlichen Beanstandungen
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Inhalt der Vorankündigung gemäß Baustellenverordnung
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Art und Umfang des Bauvorhabens
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Name und Anschrift des Bauherrn
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Name und Anschrift des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators
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Standort der Baustelle
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Voraussichtlicher Beginn und Dauer der Bauarbeiten
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Maximale Anzahl der gleichzeitig Beschäftigten
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Anzahl der ausführenden Unternehmen
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Angaben zu besonders gefährlichen Arbeiten gemäß Anhang II Baustellenverordnung
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Meine Leistungen im Rahmen der Vorankündigung
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Fachgerechte Erstellung der Vorankündigung nach gesetzlichen Vorgaben
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Fristgerechte Übermittlung an die zuständige Behörde
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Laufende Aktualisierung bei Änderungen des Bauablaufs oder der Beteiligten
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Bereitstellung zur sichtbaren Aushängung auf der Baustelle
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Beratung des Bauherrn zu seinen Pflichten nach Baustellenverordnung
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Vorankündigung als Bestandteil der SiGeKo-Leistung
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Enge Verzahnung mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)
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Unterstützung der Koordination von Unternehmen und Gewerken
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Grundlage für wirksame Schutz- und Präventionsmaßnahmen
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Ihr Mehrwert durch professionelle Betreuung
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Rechtssicherheit für Bauherren und Projektverantwortliche
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Vermeidung von Bußgeldern, Verzögerungen und Baustilllegungen
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Vollständige, prüffähige und nachvollziehbare Dokumentation
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Entlastung von organisatorischen und formalen Aufgaben
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TÜV-geprüfter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
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TÜV-geprüfte Fachkompetenz und praxisnahe Erfahrung
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Strukturierte Planung, Koordination und Überwachung des Arbeitsschutzes
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Zielgerichtete Minimierung von Unfall-, Gesundheits- und Haftungsrisiken
Ablauf der Vorankündigung nach Baustellenver-ordnung bei der BSH Baubetreuung
1. Analyse & Bedarfsermittlung
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Prüfung, ob und ab wann eine Vorankündigung gemäß § 2 BaustellV erforderlich ist
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Analyse des Bauvorhabens hinsichtlich Umfang, Dauer und Beteiligter
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Erfassung der relevanten Projekt- und Bauherrendaten
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Identifikation besonders gefährlicher Arbeiten gemäß Anhang II Baustellenverordnung
2. Planung und fachgerechte Erstellung
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Strukturierte Zusammenstellung aller gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte
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Abstimmung mit Bauherrn, Planern und Projektverantwortlichen
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Erstellung der Vorankündigung nach aktuellen gesetzlichen Vorgaben
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Sicherstellung der Vollständigkeit, Plausibilität und Rechtssicherheit
3. Einreichung, Umsetzung und laufende Aktualisierung
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Fristgerechte Übermittlung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde
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Bereitstellung der Vorankündigung zur sichtbaren Aushängung auf der Baustelle
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Laufende Aktualisierung bei Änderungen des Bauablaufs, der Dauer oder der Beteiligten
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Dokumentation als Bestandteil der SiGeKo-Leistung und Bauakten
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Profitieren Sie von der Erfahrung der BSH Baubetreuung als TÜV-geprüfter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo).
Wir begleiten Ihr Bauvorhaben fachgerecht, rechtssicher und strukturiert – von der Vorankündigung bis zur Umsetzung – und sorgen für einen sicheren, effizienten und gesetzeskonformen Bauablauf.
Planungssicherheit
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Klare Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen nach Baustellenverordnung
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Frühzeitige Strukturierung des Bauvorhabens und der Zuständigkeiten
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Verlässliche Grundlage für Termin- und Ablaufplanung
Projektstabilität
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Geordnete und transparente Koordination aller Beteiligten
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Vermeidung von Unterbrechungen durch behördliche Beanstandungen
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Sicherstellung eines reibungslosen und kontrollierten Bauablaufs
Risikominimierung
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Reduzierung von Haftungs- und Unfallrisiken auf der Baustelle
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Prävention von Bußgeldern, Baustilllegungen und rechtlichen Konflikten
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Fachgerechte Umsetzung aller sicherheitsrelevanten Anforderungen
