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Vorankündigung nach Baustellenverordnung (BaustellV)

Die Vorankündigung nach § 2 der Baustellenverordnung (BaustellV) ist ein verpflichtendes Dokument zur frühzeitigen Information der zuständigen Arbeitsschutzbehörde über geplante Bauvorhaben. Sie bildet eine wesentliche Grundlage für einen sicheren, koordinierten und gesetzeskonformen Bauablauf.

Als TÜV-geprüfter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) übernehme ich für Sie die vollständige Erstellung, fristgerechte Übermittlung sowie die laufende Aktualisierung der Vorankündigung und unterstütze Sie zuverlässig bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten.

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Patrick Schmid – zertifizierter Sicherheits- und Gesundheitsschutz-koordinator

Leistungen und Vorteile der Vorankündigung nach Baustellenverordnung

Gesetzliche Grundlage der Vorankündigung

  • Verpflichtung gemäß § 2 Baustellenverordnung (BaustellV)

  • Frühzeitige Information der zuständigen Arbeitsschutzbehörde

  • Bestandteil eines rechtssicheren Bau- und Arbeitsschutzkonzeptes

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Zweck und Bedeutung für Bauherren

  • Sicherstellung eines strukturierten und sicheren Bauablaufs

  • Erfüllung gesetzlicher Pflichten des Bauherrn

  • Reduzierung von Haftungsrisiken und behördlichen Beanstandungen

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Inhalt der Vorankündigung gemäß Baustellenverordnung

  • Art und Umfang des Bauvorhabens

  • Name und Anschrift des Bauherrn

  • Name und Anschrift des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators

  • Standort der Baustelle

  • Voraussichtlicher Beginn und Dauer der Bauarbeiten

  • Maximale Anzahl der gleichzeitig Beschäftigten

  • Anzahl der ausführenden Unternehmen

  • Angaben zu besonders gefährlichen Arbeiten gemäß Anhang II Baustellenverordnung

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Meine Leistungen im Rahmen der Vorankündigung

  • Fachgerechte Erstellung der Vorankündigung nach gesetzlichen Vorgaben

  • Fristgerechte Übermittlung an die zuständige Behörde

  • Laufende Aktualisierung bei Änderungen des Bauablaufs oder der Beteiligten

  • Bereitstellung zur sichtbaren Aushängung auf der Baustelle

  • Beratung des Bauherrn zu seinen Pflichten nach Baustellenverordnung

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Vorankündigung als Bestandteil der SiGeKo-Leistung

  • Enge Verzahnung mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)

  • Unterstützung der Koordination von Unternehmen und Gewerken

  • Grundlage für wirksame Schutz- und Präventionsmaßnahmen

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Ihr Mehrwert durch professionelle Betreuung

  • Rechtssicherheit für Bauherren und Projektverantwortliche

  • Vermeidung von Bußgeldern, Verzögerungen und Baustilllegungen

  • Vollständige, prüffähige und nachvollziehbare Dokumentation

  • Entlastung von organisatorischen und formalen Aufgaben

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TÜV-geprüfter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

  • TÜV-geprüfte Fachkompetenz und praxisnahe Erfahrung

  • Strukturierte Planung, Koordination und Überwachung des Arbeitsschutzes

  • Zielgerichtete Minimierung von Unfall-, Gesundheits- und Haftungsrisiken

Ablauf der Vorankündigung nach Baustellenver-ordnung bei der BSH Baubetreuung

1. Analyse & Bedarfsermittlung

  • Prüfung, ob und ab wann eine Vorankündigung gemäß § 2 BaustellV erforderlich ist

  • Analyse des Bauvorhabens hinsichtlich Umfang, Dauer und Beteiligter

  • Erfassung der relevanten Projekt- und Bauherrendaten

  • Identifikation besonders gefährlicher Arbeiten gemäß Anhang II Baustellenverordnung








2. Planung und fachgerechte Erstellung

  • Strukturierte Zusammenstellung aller gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte

  • Abstimmung mit Bauherrn, Planern und Projektverantwortlichen

  • Erstellung der Vorankündigung nach aktuellen gesetzlichen Vorgaben

  • Sicherstellung der Vollständigkeit, Plausibilität und Rechtssicherheit





3. Einreichung, Umsetzung und laufende Aktualisierung

  • Fristgerechte Übermittlung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde

  • Bereitstellung der Vorankündigung zur sichtbaren Aushängung auf der Baustelle

  • Laufende Aktualisierung bei Änderungen des Bauablaufs, der Dauer oder der Beteiligten

  • Dokumentation als Bestandteil der SiGeKo-Leistung und Bauakten









Jetzt Beratung anfragen

Profitieren Sie von der Erfahrung der BSH Baubetreuung als TÜV-geprüfter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo).
Wir begleiten Ihr Bauvorhaben fachgerecht, rechtssicher und strukturiert – von der Vorankündigung bis zur Umsetzung – und sorgen für einen sicheren, effizienten und gesetzeskonformen Bauablauf.

Planungssicherheit

  • Klare Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen nach Baustellenverordnung

  • Frühzeitige Strukturierung des Bauvorhabens und der Zuständigkeiten

  • Verlässliche Grundlage für Termin- und Ablaufplanung

Projektstabilität

  • Geordnete und transparente Koordination aller Beteiligten

  • Vermeidung von Unterbrechungen durch behördliche Beanstandungen

  • Sicherstellung eines reibungslosen und kontrollierten Bauablaufs

Risikominimierung

  • Reduzierung von Haftungs- und Unfallrisiken auf der Baustelle

  • Prävention von Bußgeldern, Baustilllegungen und rechtlichen Konflikten

  • Fachgerechte Umsetzung aller sicherheitsrelevanten Anforderungen

Häufig gestellte Fragen

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